Täglich arbeiten wir daran, maximale Servicequalität und Sicherheit in der Arzneimitteltherapie zu gewährleisten und für Sie da zu sein.
Fort- und Weiterbildungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit, um Sie umfassend beraten zu können. Unser Anspruch ist es, neben der Milderung Ihrer Symptome, etwas für Ihr allgemeines Befinden zu tun.
Wenn unser Darm und das größte Organ, unsere Haut, nicht im Gleichgewicht sind, entsteht häufig ein Leidensdruck. Uns geht es darum nicht nur symptomatisch, sondern auch ursächlich zu helfen. Unsere Expertinnen beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Themen.
Willkommen auf unserer Website! Als Inhaberin der Kur-Apotheke und Apothekerin aus Leidenschaft freue ich mich, Sie hier begrüßen zu dürfen.
Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Juliane Iltgen-Breburda
Wir bieten Ihnen die aktuell gefragte Grippeschutzimpfung (Influenza) an. Entsprechende Termine können Sie dem Buchungskalender entnehmen.
Um Ihnen auch in Buchenbach den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern, haben wir in Kooperation mit dem Dorfladen Buchenbach einen Briefkasten eingerichtet, über den Sie unkompliziert Rezepte einreichen können.
Hier finden Sie unsere monatliche Auswahl an attraktiven Angeboten für Sie.
Auch die Gesundheitswelt wird digitaler. Ihr neues E-Rezept können Sie regional in Ihrer Kur-Apotheke oder in unserem Online-Shop einlösen und beste Beratung und schnellsten Service genießen.
Im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen bieten wir Ihnen ein erweitertes Service-Angebot an, um die Sicherheit Ihrer Arzneimitteltherapie zu erhöhen und mögliche Versorgungslücken zu erkennen.
Tel: +49 7661 4333
Fax +49 7661 7565
info@kurapo-kirchzarten.de
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.
Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht und abgerechnet werden. Bei erheblichen Umstellungen (definiert als mindestens 3 neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation) kann die Dienstleistung vor der 12-Monatsfrist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die 12-Monatsfrist beginnt bei erheblichen Umstellungen nach der Leistungserbringung erneut.